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Schöffenwahl 2023

Bekanntmachung zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028


Benennung von Personen für die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen

Im Jahr 2023 findet die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024-2028 statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten aufgestellt, aus denen anschließend durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter bei den Schöffengerichten des Amtsgerichts und den Strafkammern des Landgerichts. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Das Schöffenamt kann nur von Deutschen versehen werden. Außerdem gilt eine Altersbeschränkung beim Amtsantritt von mindestens 25 Jahren und höchstens 70 Jahren.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst um das Amt einer Schöffin oder eines Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Bitte richten Sie Ihre Vorschläge bis zum 31.03.2023 schriftlich an die Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhausen, Hauptverwaltung, Hauptstraße 34, 87772 Pfaffenhausen oder per Mail an .

 

Um sich persönlich zu bewerben, nutzen Sie bitte das einheitliche Bewerbungsformular.

 Sie können Ihre Bewerbung bzw. Ihren Vorschlag an der vorgenannten Stelle auch persönlich abgeben.

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Familienname
  • Geburtsname, wenn er anders als der Familienname lautet
  • Vorname/n
  • Geburtsdatum / Geburtsort
  • Familienstand
  • Beruf, bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes möglichst unter Angabe des Tätigkeitsbereichs
  • Wohnanschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
  • gegebenenfalls Zeiten früherer Schöffentätigkeiten