Wort NEWS vor Lupe und Zeitungen

Beitragsrechtliche Meldepflicht der Grundstückseigentümer von Veränderungen der Grundstücks- und Geschossflächen

Wir weisen darauf hin, dass Grundstückseigentümer lt. Satzung alle Veränderungen hinsichtlich der Grundstücks- oder Geschossfläche melden müssen, wenn die Grundstücke einen Wasser- bzw. Kanalanschluss haben. Eine Veränderung der Grundstücksfläche wäre z.B. durch Zumessung von Fläche aus einem anderen Grundstück. Eine Veränderung der Geschossfläche wäre z.B. ein Anbau, Ausbau des Dachgeschosses, Ausbau des Garagendachgeschosses, Anbau eines Wintergartens, Nutzungsänderungen im gewerblichen Bereich usw.
Veränderungen melden Sie bitte an die Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhausen, Hauptstraße 34,
Frau Eitler
Tel. 08265 9698-17
per Mail
oder in Vertretung
Frau Ziegler
Tel. 08265 9698-22
per Mail