Notizbuch auf Tisch

Verwaltungsgemeinschaft

Hintergrundwissen zur Verwaltungsgemeinschaft

Was ist eine Verwaltungsgemeinschaft?

Eine Verwaltungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss benachbarter Gemeinden unter Aufrechterhaltung des Bestands der beteiligten Gemeinden. Die Verwaltungsgemeinschaften wurden im Rahmen der Gemeindereformen der 1970er-Jahre zur Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft geschaffen. Durch diese Zusammenfassung sollte eine gut gegliederte Verwaltung geschaffen werden, welche der wirtschaftlichen und ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung der Mitgliedsgemeinden dient. Die Verwaltungsgemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Welche Aufgaben hat eine Verwaltungsgemeinschaft? 

Grundlage für die Aufgaben einer Verwaltungsgemeinschaft und die Tätigkeit der Verwaltung ist die Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO). Die Verwaltungsgemeinschaft nimmt eigenständig die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises der Gemeinden (z. B. Passamt, Standesamt, Meldewesen, Fischereischeine) wahr. Auch hat sie für die Gemeinden eine dienende und beratende Funktion. Die Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhausen ist demnach keine Aufsichtsbehörde für die Gemeinden, sondern arbeitet neben eigenen Aufgaben in deren Auftrag.

Wie setzen sich die Organe der Verwaltungsgemeinschaft zusammen? 

Die Gemeinschaftsversammlung besteht aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden (Breitenbrunn, Oberrieden, Pfaffenhausen und Salgen) zu denen die ersten Bürgermeister gehören. Aus diesem Kreis wählt die Versammlung den Gemeinschaftsvorsitzenden,  der die  Verwaltungsgemeinschaft nach außen vertritt. Er bereitet die Beratung der Gemeinschaftsversammlung vor und führt in ihr den Vorsitz. Ferner vollzieht er deren Beschlüsse und erledigt in eigener Zuständigkeit alle Angelegenheiten, die nach der Gemeindeordnung dem ersten Bürgermeister zukommen.