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Existenzgründer bei Gewerbeanmeldung

Das Bayerische Landesamt für Steuern teilt mit, dass Existenzgründer, die in Form eines Einzelunternehmens, einer Kapitalgesellschaft/Genossenschaft oder Personengesellschaft/-gemeinschaft tätig werden, gesetzlich verpflichtet sind, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter:
https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender