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Pflichtumtausch von Führerscheinen

Auf Grund EU-rechtlicher Vorschriften benötig jeder Fahrerlaubnisinhaber bis spätestens 19.01.2033 einen befristeten Führerschein im Scheckkartenformat.

  • Personen, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein besitzen, sollten jetzt tauschen (Stichtag: 19.01.2022).
  • Alle anderen Personen sollten mit dem Umtausch noch warten. Ein Umtausch ist erst im Laufe des Jahres vor dem entsprechenden Stichtag sinnvoll.

Sie sind zwischen 1953 und 1958 geboren und besitzen noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein? Dann tauschen Sie jetzt!

Der Stichtag für den Umtausch ergibt sich:

  • bei Papierführerscheinen (ausgestellt bis 31.12.1998): aus dem Geburtsdatum
  • bei noch unbefristeten Kartenführerscheinen (ausgestellt zwischen 01.01.1999 und 18.01.2013) aus dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.
  • bei Personen, die vor 1953 geboren sind: Stichtag einheitlich 19.01.2033

Die genauen Stichtage und weitere Informationen hierzu finden Sie hier.