Ab 01.01.2021 sind bei Neugründung eines Gewerbes die Gewerbetreibenden dazu verpflichtet, das zuständige Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Betriebes bzw. nach Aufnahme der Tätigkeit selbst zu informieren und Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse zu erteilen.
Abhängig von der jeweiligen Rechtsform des Unternehmens erfolgt diese Informations- und Auskunftspflicht über einen jeweils zutreffenden Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Weitere wichtige Informationen und Erläuterungen erhalten Sie hier über das Merkblatt zur steuerlichen Erfassung bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit.
Unter www.elster.de erfahren Sie, wie die erforderliche ELSTER-Registrierung funktioniert.
Das zuständige Finanzamt Memmingen-Mindelheim sowie das Bayerische Landesamt für Steuern stellen weitere ausführliche Informationen für Existenzgründer zur Verfügung: https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Zielgruppen/Existenzgruender
Das Merkblatt zur steuerlichen Erfassung bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit und das ELSTER-Infoblatt sind auch in der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhausen erhältlich.